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   BVerwG, 14.12.1984 - 1 DB 46.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4310
BVerwG, 14.12.1984 - 1 DB 46.84 (https://dejure.org/1984,4310)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1984 - 1 DB 46.84 (https://dejure.org/1984,4310)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 1 DB 46.84 (https://dejure.org/1984,4310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsbeitrag - Deckung des notwendigen Lebensunterhalts - Dienstbezüge - Versorgungsbezüge - Altersvorsorge - Erwerbsunfähigkeitsvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 DB 46.86

    Rechtsmittel

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des früheren Beamten, mit der er die Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrages in der bisherigen Höhe erstrebte, wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - zurückgewiesen.

    So ist ihm bereits im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - mitgeteilt worden, daß er im Falle eines erneuten Antrages neben der Vorlage von Bescheinigungen des Arbeitsamtes auch eigene, ihm zumutbare Anstrengungen zur Eingliederung in den Arbeitsprozeß mit ausreichendem Einkommen während des gesamten Bewilligungszeitraums nachweislich darzulegen habe.

  • BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Dienst - Unterhaltsbeitrag - Ruhegehalt -

    Er ist vielmehr dazu bestimmt, den früheren Beamten oder Ruhestandsbeamten selbst und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen vor einer Notlage zu schützen, ihnen den notwendigen Lebensbedarf zu garantieren, und dem früheren Beamten für einen begrenzten Zeitraum den notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern (BVerwGE 76, 186 ; Beschluß vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - ; Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 1 DB 24.84 - ; Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 DB 1, 83 - ).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 62.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Postbeamten wegen der

    Ein Unterhaltsbeitrag dient lediglich zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts und verfolgt allein den Zweck, den durch den Wegfall der Dienstbezüge notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder in eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern sowie den früheren Beamten und seine Familie nicht in Not geraten zu lassen (z.B. Beschluß vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 -).
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